Bundespräsident betraut Alexander Schallenberg mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes

Bundespräsident betraut Alexander Schallenberg mit dem Vorsitz der Bundesregierung

»Ich danke Ihnen, jetzt wieder diese Verantwortung zu übernehmen und sich - einmal mehr - in den Dienst unserer Republik zu stellen.«

Liebe Österreicherinnen und Österreicher, und alle, die in Österreich leben!

Die letzten Tage – das haben wir alle mitbekommen - waren innenpolitisch turbulent:

Das Scheitern der Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS,  damit verbunden die Rücktrittsankündigung von Bundeskanzler Karl Nehammer, dem ich für sein Wirken bereits gedankt habe.

Die Beauftragung zur Regierungsbildung an Klubobmann Herbert Kickl. Die Einladung zu Regierungsverhandlungen seitens der FPÖ an die ÖVP und die Annahme dieser Einladung.

Das alles passierte in den letzten Tagen.

Warum sind wir heute hier?

Bundeskanzler Karl Nehammer hat, wie erwähnt, um Enthebung aus dem Amt gebeten.

Eine der Aufgaben des Bundespräsidenten ist es, dafür zu sorgen, dass zu jedem Zeitpunkt eine funktionierende Bundesregierung im Amt ist, die die Geschicke deRepublik lenken sowie das Land in der Europäischen Union vertreten kann.

Da es bei einer einstweiligen Bundesregierung laut Bundesverfassung keinen Vizekanzler gibt,  betraue ich analog zur Verhinderungsregel des Art. 69 B-VG das längstdienende Mitglied der Bundesregierung mit der Vertretung des Kanzlers.

Das ist in der bestehenden Bundesregierung Außenminister Alexander Schallenberg.

Lieber Herr Schallenberg,

ich werde Sie nun gleich  mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betrauen. Dieses Amt werden Sie nun, bis zur Ernennung und Angelobung einer neuen Bundesregierung,  gleichzeitig mit dem Amt des Außenministers innehaben.

Sie, Herr Schallenberg, haben als Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten die Republik Österreich bereits fünfeinhalb Jahre nach außen vertreten. Und Sie haben auch das Amt des Bundeskanzler schon für eine kurze Zeitspanne ausgeübt.

Ich danke Ihnen, jetzt wieder diese Verantwortung zu übernehmen und sich - einmal mehr - in den Dienst unserer Republik zu stellen.

Ich komme jetzt zum verfassungsrechtlichen Teil:

Gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes enthebe ich den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betrauten Bundeskanzler Karl NEHAMMER seinem Wunsch entsprechend vom Amt.

Zugleich betraue ich gemäß Artikel 71 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes den mit der Fortführung der Verwaltung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten betrauten Bundesminister Alexander SCHALLENBERG auch mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung.

Gemäß Artikel 72 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes ist der Bundeskanzler vor Antritt seines Amtes vom Bundespräsidenten anzugeloben. 

Ich ersuche Sie daher, das Gelöbnis im Sinne der Gelöbnisformel zu leisten, die ich jetzt verlesen werde. 

„Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“

Sie werden dieses Gelöbnis durch ein Zeichen der Zustimmung sowie durch Ihre Unterschrift leisten.

Betrauung und Angelobung von Alexander Schallenberg mit dem Vorsitz der Bunderegierung 10. Jänner 2025
Betrauung und Angelobung von Alexander Schallenberg mit dem Vorsitz der Bunderegierung 10. Jänner 2025

Fotos: Peter Lechner/HBF