Exekutionsanordnung an das Straflandesgericht Wien übermittelt

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat heute Vormittag die Anordnung zur Exekution des Erkenntnisses des VfGH vom 3. März 2021 an das Landesgericht für Strafsachen in Wien übermittelt.

Diese Anordnung an das Straflandesgericht wurde auch Finanzminister Gernot Blümel, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, den jeweiligen Fraktionsführerinnen bzw. Fraktionsführern der Parteien im Untersuchungs-Ausschuss sowie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter übermittelt. Die Anordnung ist HIER abrufbar. 
 

Beim Landesgericht für Strafsachen wurde der Antrag des Bundespräsidenten mittels Zufallsgenerator im Sinne der Geschäftsverteilung – die seitens des Personalsenates beschlossen wurde – einer Haft- und Rechtsschutzrichterin zugewiesen, die nach Prüfung nun für alle weiteren Schritte zuständig ist.

 

Die Richterin hat drei Aufgaben:

  • Erstens, die Daten sicherzustellen,
  • zweitens zu prüfen, welche Daten privat sind und diese auszuscheiden, sowie
  • drittens die Daten soweit möglich bis zum 15. Juli 2021 dem Untersuchungsausschuss vorzulegen.

 

Downloads

Schreiben an das Landesgericht für Strafsachen Wien, 24. Juni 2021 [PDF, 2 MB]