Der Bundespräsident hatte im Juli letzten Jahres bekanntgegeben, mit seiner Unterschrift zu CETA noch warten zu wollen. Es gab nach eingehender Prüfung in der Präsidentschaftskanzlei Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Deshalb wollte er das EuGH-Gutachten abwarten. „Der EuGH hat nun entschieden, dass sie mit EU-Recht vereinbar sind. Daher werde ich CETA unterschreiben“, so der Bundespräsident.