Angelobung von Verena Madner zur Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes

Angelobung von Verena Madner zur Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs

»Schon heute ist absehbar, dass diese dramatischen Einschränkungen auch den Verfassungsgerichtshof beschäftigen werden.«

Sehr geehrte Frau Professorin Madner!

Liebe Familie!

Sehr geehrter Herr Präsident Grabenwarter!

 

Auf Vorschlag der Bundesregierung habe ich Sie, sehr geehrte Frau Prof.in Madner, zur Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes ernannt.

Heute erfolgt ihre Angelobung.

Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich  zu dieser hohen und verantwortungsvollen Aufgabe und wünsche Ihnen für Ihre Tätigkeit alles Gute.

 

Ich möchte, bevor ich Sie angelobe, noch ein paar Worte sagen.

Diese Angelobung findet unter außergewöhnlichen Umständen statt. In einer Situation, wo Grundrechte dramatisch eingeschränkt sind. Grundrechte wie das Recht auf Familienleben, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Erwerbsfreiheit.

Wo in Kindergärten und Schulen nur ein Notbetrieb herrscht, wo Universitäten geschlossen sind und Lehrveranstaltungen sozusagen nur im virtuellen Raum stattfinden.

Warum tun wir das?

Weil wir alles tun, um die Pandemie wirksam einzudämmen mit dem Ziel, dass unser Gesundheit und Leben geschützt bleiben.

Im Umgang mit solchen Krisensituationen zeigt sich, wie groß der Gestaltungsspielraum innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens sein kann.

Aber dennoch geht es um heikle Grundrechtsabwägungen. Grundrechtsabwägungen, die weder neu, noch selten sind.

Auch Freiheit und Gleichheit, zwei Grundpostulate von 1789,  stehen in einem Spannungsverhältnis, und der trade off zwischen beiden wird immer wieder neu bestimmt. U.a. eine Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes.

Die Einschränkungen jetzt sind nur durch die außergewöhnliche Situation gerechtfertigt. Sie müssen im Rahmen der Verfassung bleiben, und sie dürfen nur so lange gelten als sie unbedingt notwendig sind.  Sie müssen also mit einem Ablaufdatum versehen sein.

 

Erste Lockerungen aufgrund der vorerst erfolgreichen Eindämmung der Pandemie treten ja dieser Tage in Kraft.

 

Schon heute ist absehbar, dass diese dramatischen Einschränkungen auch den Verfassungsgerichtshof beschäftigen werden.

 

Und Zur Erinnerung: Die Verfassungsgerichtsbarkeit wurde in der Bundesverfassung 1920 festgeschrieben. Sie ist heuer hundert Jahre alt. Sie ist ein wichtiger Pfeiler unseres Rechtsstaates und hat sich durch Jahrzehnte bewährt. Den Verfassungsgerichtshof sehe ich als Hüter der modernen, liberalen Demokratie.

Ich bin überzeugt, dass der Verfassungsgerichtshof sich auch in dieser außerordentlich heiklen Situation, bewähren wird.

 

Wir alle wollen wieder in unser gewohntes Leben zurück. Und doch wissen wir, dass die Bekämpfung der Pandemie diesem Wunsch noch eine Weile entgegenstehen wird.

Ich bin aber zuversichtlich und überzeugt, dass wir wieder in unseren familiären, schulischen, wirtschaftlichen und kulturellen Alltag zurückkehren werden können.

 

Sehr geehrte Frau Madner!

Sie sind Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und gelten als eine der führenden Umweltrechtsexpertinnen Österreichs. Sie waren Mitglied und später Vorsitzende im Unabhängigen Umweltsenat, wo in strittigen UVP-Fragen zu entscheiden war. Nicht nur zu diskutieren.

Sie leiten das Forschungsinstitut für Urban Management and Governance an der WU Wien, und sind Leiterin des Instituts für Recht und Governance an der WU Wien.

Alles sehr gute Voraussetzungen für Ihr Amt als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.

Ich komme nun zur Angelobung!

 

Gemäß § 8 Absatz 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes ist die Vizepräsidentin vor Amtsantritt vom Bundespräsidenten anzugeloben.

Ich ersuche Sie daher, folgendes Gelöbnis zu leisten und durch Ihre Zustimmung zu bekräftigen:

Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle anderen Gesetze der Republik unverbrüchlich beobachten sowie meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde.

Angelobung von Verena Madner zur Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs 24. April 2020
Angelobung von Verena Madner zur Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs 24. April 2020

Fotos: Carina Karlovits/HBF