Rede von Bundespräsident Alexander Van der Bellen anlässlich 150 Jahre Österreichischer Verwaltungsgerichtshof.

Bundespräsident: »Der Verwaltungsgerichtshof steht für einen resilienten Rechtsstaat«

Rede von Alexander Van der Bellen anlässlich 150 Jahre Österreichischer Verwaltungsgerichtshof.

Meine Damen und Herren!

Der Verwaltungsgerichthof feiert sein 150-jähriges Bestehen. 

1876 nahm er seine Arbeit auf und seither garantiert er uns allen Schutz vor rechtswidrigem Handeln der Verwaltung. Damit ist der Verwaltungsgerichtshof gleich alt wie etwa das Naturhistorische Museum. Oder das Telefon!

Wenn es etwas so lange gibt, geht man rasch davon aus, dass es immer Bestand haben wird. Dass es “eh” da ist, ganz von selbst.

Aber rechtsstaatliche Errungenschaften sind nicht von selbst da. Sie sind nicht selbstverständlich. Sie bestehen, weil Menschen – Juristinnen und Juristen, Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten, letztlich: wir alle – sie für erhaltenswert halten und entsprechend handeln.

Wir müssen also etwas dafür tun.

Es war vor 150 Jahren eine große Errungenschaft, dass unabhängige Richterinnen und Richter kontrollieren, was Verwaltungsorgane so tun. 

Und auch heute noch ist es eine große Errungenschaft!

Was der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, hat unmittelbare Auswirkungen auf unser Leben: 

Vom sensiblen Asylrecht – das derzeit einen großen Anteil Ihrer Verfahren ausmacht –, über baurechtliche Angelegenheiten,  die Zulässigkeit von Infrastrukturprojekten, sozialversicherungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen bis zum Steuerrecht.

Sie beantworten aber auch ausgefallene Fragen, habe ich gelesen: z.B. ob ein motorisiertes Kinder-Rutschauto als Fahrzeug gilt.

Maßstab richterlichen Handelns ist stets das Gesetz. Und nur das Gesetz. 

Diese absolute Gesetzesbindung, richterliche Unabhängigkeit, die Fähigkeit – und der Wille – zur Objektivität  haben die starken Richterpersönlichkeiten des VwGH stets ausgezeichnet. 

Und zwar von Stunde Null an: Als Thronfolger Franz Ferdinand versuchte, die Zusammensetzung des Senats zu beeinflussen,biss er bei VwGH-Präsident Schönborn auf Granit. Nicht nur das – Franz Ferdinand wurde daraufhin von Kaiser Franz Joseph getadelt. Und Präsident Schönborn? Belobigt.

Das zeigt, wie gefestigt der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinen Anfangsjahren war.

Nicht umsonst genießt er bis heute höchstes Vertrauen in unserer Gesellschaft.

Der Verwaltungsgerichtshof steht – gemeinsam mit anderen Institutionen – für einen resilienten Rechtsstaat. 

 

Aber auch wenn unsere Institutionen stark sind, müssen wir aufpassen: 

Rechtsstaatliche Errungenschaften sind nicht unumkehrbar. 

In anderen – auch europäischen – Staaten sehen wir, wie rasch die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist. Und wie sicher geglaubte Errungenschaften ins Wanken geraten. 

Wie kann das passieren?

Nun: Wenn sich Politikerinnen und Politiker schlicht weigern, gerichtliche Urteile zu akzeptieren. Wenn über einzelne Richterinnen und Richter Diffamierungskampagnen losgetreten werden. Wenn es nicht mehr um Kritik an einzelnen richterlichen Entscheidungen geht. Und wenn der einfachen, schnellen Lösung der Vorzug gegeben wird vor der sachlich richtigen, differenzierten Lösung. Und Bekenntnisse zum Rechtsstaat nur Lippenbekenntnisse bleiben.

Dann, ja dann schwinden Akzeptanz und Vertrauen in den Rechtsstaat.

Das Tückische daran ist, dass Angriffe auf den Rechtsstaat nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar sein müssen. 

Warum auch, wenn man Rechtsschutzeinrichtungen zum Beispiel auch ganz einfach die benötigten Ressourcen entziehen kann. Dann wird vielleicht eine Stelle nicht nachbesetzt.  Und schon dauern die Verfahren fünf Jahre anstatt zwei.  Und so weiter.

Gerichte können herausragende Leistungen in angemessener Dauer nur erbringen, wenn die äußeren Voraussetzungen dafür gegeben sind. Wollen wir funktionierende, starke Gerichte, dann sollten wir uns also fragen:

Wie können wir den Rechtsstaat stärken?

Wie können wir historische Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats bewahren?

Und wie können wir rechtsstaatliche Standards als Fundament der österreichischen Demokratie weiter verbessern? 

Wir alle müssen wachsam sein. 

Wir müssen darauf achten, dass gesetzlich verankerte Rechte Einzelner unerschütterlich bleiben. Und dass ein niederschwelliger Zugang zum Rechtsschutz gewährleistet bleibt. Und wir müssen dafür sorgen, dass Gerichte die für ihre Arbeit notwendigen Rahmenbedingungen vorfinden. 

Nur so bleibt das Vertrauen in den Rechtsstaat – und diese große Errungenschaft – aufrechterhalten. 

Ich habe dieses Vertrauen in Sie. Und ich werde meinen Beitrag dazu leisten.

Am Ende möchte ich allen Mitgliedern des richterlichen Gremiums  und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen persönlichen Dank aussprechen. Dafür, dass Sie sich tagtäglich dafür einsetzen, dass Menschen als Träger von Rechten in Österreich  Rechtsschutz auf höchstem Niveau in angemessener Verfahrensdauer erhalten. 

Ich gratuliere sehr herzlich zum 150. Geburtstag und wünsche dem Verwaltungsgerichtshof den besten Erfolg für die Zukunft.

Danke.

150 Jahre Österreichischer Verwaltungsgerichtshof 17. Juni 2026
150 Jahre Österreichischer Verwaltungsgerichtshof 17. Juni 2026

Fotos: Peter Lechner/HBF