Meine Damen und Herren!
Zunächst herzlichen Dank für die Einladung zum traditionsreichen Verfassungstag.
Das Bundesverfassungsgesetz wurde am 1. Oktober 1920, also gestern vor 97 Jahren, von der Konstituierenden Nationalversammlung beschlossen. Diesem Beschluss sind mühsame Auseinandersetzungen vorangegangen.
Groß waren auch die Zweifel, ob eine selbstständige Republik Österreich, dieser Rest eines einst großen Reiches, alleine überlebensfähig wäre.
Die ideologischen Gegensätze waren gewaltig. Sie reichten vom historischen Materialismus bis zu den ersten Erscheinungsformen des Faschismus.
Die weitere Entwicklung ist bekannt. Sie führte über die tragischen Ereignisse der Jahre 1927, 1933 und 1934 zum endgültigen Zusammenbruch des Staates Österreich und den Anschluss an Nazi-Deutschland im März 1938.
Damit war die Verfassung des Jahres 1920 obsolet geworden.
Umso erstaunlicher ist es, dass sie 1945 neuerlich zur Geltung kam und mit zahlreichen Ergänzungen und Abänderungen bis heute in Kraft ist.
Auch wenn es immer wieder Kritikpunkte und viele durchaus berechtigte Reformbestrebungen gibt:
Das Regelwerk funktioniert noch immer. Wohl nicht zuletzt deshalb, weil seit den Erfahrungen der Zwischenkriegszeit und der Nazi-Diktatur die verantwortlichen Staatsorgane es sorgsam vermieden haben, ihre Kompetenzen bis an die Grenzen des Zulässigen auszuschöpfen.
Dabei bleibt unbestritten, dass die Bundesverfassung auch heute kein unantastbares Ganzes darstellt. Es gibt, wie wohl in allen Regelwerken, immer wieder „Baustellen“. Alte und neue.
Eine Baustelle ist aber nicht unbedingt eine Schwachstelle. So glaube ich etwa nicht, dass es sinnvoll ist, das bundesstaatliche Prinzip als Ganzes infrage zu stellen. Dass allerdings die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern reformbedürftig ist, bestreitet kaum jemand. Das entscheidende Problem liegt im „Wie“.
Das gleiche gilt für den Bundesrat, mit dessen derzeitiger Konstruktion niemand wirklich zufrieden ist. Auf der anderen Seite hat sich die zunehmende Anreicherung des Verfassungstextes durch Staatsziele nicht in jeder Hinsicht als vorteilhaft erwiesen. Sie fügen sich nur schlecht in die nüchterne Konzeption des bisherigen Verfassungstextes. Und sie versprechen offenbar mit ihrem Wortlaut mehr als sie halten können. Außerdem können solche Staatszielbestimmungen die Quelle unüberlegter Anlassgesetzgebung sein.
Eine der wichtigsten Errungenschaften, die in der Bundesverfassung von 1920 festgeschrieben wurde, war die endgültige Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit mit umfassenden Kompetenzen. Die Prüfung von Bundes- und Landesgesetzen hat sich als wichtiger Pfeiler unseres Rechtsstaates durch Jahrzehnte bewährt.
Die Politik blickt mitunter mit Misstrauen auf die Verfassungsgerichtsbarkeit. Denn die Verfassungsgerichtsbarkeit ist ganz ohne Zweifel auch ein Machtfaktor. Autoritär geführte Staatswesen bzw. solche, die Tendenzen in diese Richtung aufweisen, scheuen sich nicht, daraus die - aus ihrer Sicht - notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Dabei bedient man sich weniger der offenen Ausschaltung, sondern man führt diese mit geschickten juristischen Tricks herbei. Ein Musterbeispiel dafür, wie man das macht, hat die damalige österreichische Bundesregierung im Mai 1933 geliefert. Man darf aber nicht glauben, dass solche Techniken heute ausgestorben sind. Die Entwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt Anlass zu ernster Besorgnis.
In Österreich allerdings hat sich der Verfassungsgerichtshof bisher in besonderer Weise der Rechte der Minderheiten, der sozial Schwachen, der Fremden und der sozialen Randschichten angenommen.
Auch Fragen, die sich aus dem Zusammenprall einer säkularisierten Gesellschaft mit den Bräuchen bestimmter Religionsgesellschaften ergeben, fallen vielfach in seine Zuständigkeit. Wie überhaupt der Ausgleich divergierender Interessen eine wichtige Aufgabe der Verfassungsgerichtsbarkeit darstellt. In dieser Hinsicht ist sie ein Werkzeug, um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu festigen und Polarisierung zu vermeiden.
Meine Damen und Herren!
Mit Jahresende werden drei Personen aus dem Verfassungsgerichtshof ausscheiden.
Darunter Sie, Herr Präsident Holzinger. Herzlichen Dank für die kurze, aber von gegenseitigem Respekt geprägte Zusammenarbeit.
Einen herzlichen Dank namens der Republik auch an ihre Kollegin Eleonore Berchtold-Ostermann und ihren Kollegen Rudolf Müller. Sie haben eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Dienst des Gemeinwohls ausgeübt.
Manche Urteile des Verfassungsgerichtshofes wurden öffentlich breit diskutiert. Und wie wir alle wissen, war auch eines darunter, das mich persönlich betroffen hat und mir einen langen Wahlkampf beschert hat.
Aber: Diskussionen über Urteile des Verfassungsgerichtshofes, sind in einer offenen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit.
In der Frage der Nachbesetzung ist es meine Aufgabe, auf Basis der Vorschläge der dafür zuständigen Organe – Bundesregierung, Nationalrat und Bundesrat – einen neuen Präsidenten/eine neue Präsidentin sowie zwei neue Mitglieder zu ernennen.
Das Schwergewicht der Verantwortung für diesen Vorgang liegt bei den vorschlagsberechtigten Stellen. Ich werde aber selbstverständlich die erstatteten Vorschläge genau prüfen.
Wichtig ist es, dass es sich um Persönlichkeiten sowohl mit ausgewiesener Sachkunde, als auch mit ausgeprägtem und autonomem Gewissen handelt.
Damit bleibt mir nur noch Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit jeden Erfolg zu wünschen, und Freude bei der Arbeit.
Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum aktuellen Wahlkampf sagen.
Wir stehen vor großen, globalen Herausforderungen:
Die drohende Klimakatastrophe. Die Frage der Migration. Die Zukunft unseres gemeinsamen Europa. Die aufgehende Schere zwischen Arm und Reich. Die Digitalisierung sowie die Zukunft unserer Wirtschaft und Arbeitswelt, die uns intensiv beschäftigen wird. Und wie schaffen wir es, dass unsere Kinder die beste Bildung und Ausbildung erhalten.
Womit wir uns aber derzeit im Wahlkampf konfrontiert sehen, ist eine Unkultur des Gegeneinander. Damit werden diese Herausforderungen sicher nicht bewältigt werden können. Ich erwarte mir für die letzten beiden Wochen des Wahlkampfes eine Diskussion über die Herausforderungen, vor denen unser Land steht.
Und ich erwarte mir einen Stil und Umgang miteinander, der eine Zusammenarbeit nach den Wahlen am 15. Oktober ermöglicht.
Denn: Keine Partei wird nach heutigem Ermessen alleine eine tragfähige Mehrheit erreichen. Daher braucht es nach der Nationalratswahl eine intakte Gesprächs- und Verhandlungsbasis zwischen den Parteien.
Und ich wiederhole, was ich schon einmal in diesem Wahlkampf gesagt habe:
Politik soll sich nicht in der Tagesschlagzeile erschöpfen!
Eine Politikerin, ein Politiker muss die Welt durch die Augen der nächsten Generationen sehen können.
Durch die Augen der Kinder.
Durch die Augen der Enkel.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.