Rede zum Verfassungstag 2019

»Die Bundesverfassung war mir wie eine Landkarte«

Der Bundespräsident würdigt die Rolle der Bundesverfassung in seiner Rede anlässlich des Verfassungstages 2019.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Sehr geehrter Herr Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes!
Meine Damen und Herren!

Gerade in diesem Jahr freut es mich besonders, am Verfassungstag zu Ihnen zu sprechen. Spielte doch unsere Bundesverfassung - um es im Theaterjargon zu sagen - im heurigen Mai und Juni eine der Hauptrollen.

Aber das Stück „Regierungskrise“, um es salopp zu sagen, hatte noch andere, überraschende und bemerkenswerte Momente.

Es ist etwa gewiss nicht alltäglich, dass die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes vom Richterstuhl weg zur Bundeskanzlerin ernannt wird.

 

Liebe Frau Bundeskanzlerin Bierlein,

lassen Sie mich Ihnen an Ihrer früheren Wirkungsstätte für die gute Amtsführung danken. Und ich verhehle auch hier nicht meine Freude, dass mit Ihnen erstmals eine Frau das Amt der Regierungschefin innehat.

„Stets die Erste“, war ja der Titel eines Portraits Über sie in „Die Presse“. Alles Gute weiterhin!

 

Meine Damen und Herren!

Mir war schon während der Regierungskrise klar, dass die dramatischen 17 Tage im Mai und Juni, verfassungsrechtlich ohne Beispiel in der Zweiten Republik sind.

Der Ihnen allen wohlbekannte Ludwig Adamovich hat mich aber darauf aufmerksam gemacht, dass es in den Anfängen der Ersten Republik sehr wohl ähnliche Vorgänge gegeben habe.

Dies hat mein Interesse geweckt.

Im Frühjahr des Jahres 1920, bestand eine Koalitionsregierung von sozialdemokratischer und christlich-sozialer Partei, die auf sehr wackligen Beinen stand.

Dies führte am 11. Juni 1920 zum Rücktritt von Staatskanzler Dr. Karl Renner und seinem Kabinett. Die vorläufige Verfassung von 1919 schien für einen solchen Fall zwar einen Lösungsweg vorzusehen.

In den folgenden Wochen stellte es sich aber als unmöglich heraus, auf der Basis des geltenden Verfassungsgesetzes ein neues Kabinett zu bilden.

Ein „Gesamtvorschlag“ des Hauptausschusses, der nach dem damals geltenden Verfassungsrecht die Voraussetzung für die Wahl der Staatsregierung durch die Konstituierende Nationalversammlung gebildet hat, kam nicht zustande.

Man erließ daher ein eigenes, im Verfassungsrang stehendes Gesetz, das die Wahl eines Kabinetts ermöglichte, Auf den Gesamtvorschlag verzichtete man.

Ganz anders war die verfassungsrechtliche Lage in den denkwürdigen Maitagen 2019.

Auch diesmal hatte es eine politische Krise von beträchtlichem Ausmaß gegeben.

Die Ursache lag aber nicht in einer ungeeigneten Regelung der Verfassung, sondern in politischen Differenzen im Gefolge des verstörenden Ibiza-Videos. Nie zuvor hat in der Zweiten Republik ein Bundeskanzler dem Bundespräsidenten ein Mitglied der Bundesregierung zur Entlassung vorgeschlagen.

Nie zuvor hat es in der Zweiten Republik ein erfolgreiches Misstrauensvotum gegen ein Regierungsmitglied oder gar gegen die ganze Bundesregierung gegeben.

All das war aber im Mai 2019 der Fall! Es galt also, politisches Neuland zu betreten.

Aber sehr zum Unterschied von der Lage im Frühjahr 1920 hat die heute geltende Bundesverfassung die Lösung der Probleme ohne interpretatorische Kunststücke, allein aufgrund des klaren Wortlautes ermöglicht.

Die Bundesverfassung war mir wie eine Landkarte, die einen Weg zur Lösung der Regierungskrise vorgezeichnet hatte.

Und ich bin immer noch beeindruckt davon, dass die Verfassungsväter offenbar die unterschiedlichsten Problemstellungen, vor denen die Republik und der Bundespräsident stehen können, durchgedacht und sich dafür einen Lösungsweg überlegt haben.

Vielleicht auch aufgrund der Erfahrungen von 1920.

In den Mai- und Junitagen habe ich deshalb – natürlich ein bisschen poetisch – von der Eleganz und Schönheit der Verfassung gesprochen.

Daran halte ich fest.

Danke.

Teilnahme am Verfassungstag 1. Oktober 2019
Teilnahme am Verfassungstag 1. Oktober 2019

Fotos: Daniel Trippolt/HBF