Angelobung der neuen Volksanwälte

Angelobung der neuen Volksanwälte

»Die Volksanwaltschaft ist die mit Abstand bedeutendste Bürgerschutzeinrichtung unseres Landes.«

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat in der Hofburg die drei neuen Volksanwälte angelobt. Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz haben damit ihre sechsjährige Funktionsperiode angetreten. Sie folgen damit auf Gertrude Brinek, Günther Kräuter sowie Peter Fichtenbauer.

In seiner kurzen Ansprache würdigte Alexander Van der Bellen die Volksanwaltschaft als "die mit Abstand bedeutendste Bürgerschutzeinrichtung unseres Landes." Das Staatsoberhaupt verwies darauf, dass es bei der Gründung vor 42 Jahren anfänglich vor allem in der Verwaltung eine gewisse Skepsis in der Verwaltung gegenüber der Arbeit der Volksanwälte gegeben habe. Mittlerweile wüssten jedoch alle, wie wichtig deren Arbeit nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Republik sei.

 

Die Volksanwaltschaft zählt zu den "Obersten Organen" und kontrolliert seit 1977 die öffentliche Verwaltung. Seit 1. Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft zusätzlich den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. An die Volksanwaltschaft kann sich jedermann wenden, der sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen. Sie geht jeder Beschwerde nach und prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen.

Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt werden und einmal wiedergewählt werden können. Jeweils ein Mitglied der Volksanwaltschaft führt den Vorsitz. Dieser wechselt jedes Jahr im Juli. Alle wichtigen Angelegenheiten werden gemeinsam beraten und beschlossen.
 

Angelobung der drei neuen Volksanwälte 1. Juli 2019
Angelobung der drei neuen Volksanwälte 1. Juli 2019

Fotos: Peter Lechner/HBF