Der Bundespräsident vertritt die Republik Österreich nach außen und schließt Staatsverträge ab (Artikel 65 Abs 1 Bundesverfassungsgesetz), von denen einige der Zustimmung des Nationalrates bedürfen. Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört, sich um die Beziehungen zu anderen Staaten und natürlich auch zu anderen Staatsoberhäuptern zu kümmern und dabei die Interessen Österreichs zu vertreten, was in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium und mit anderen in der Außenpolitik tätigen Persönlichkeiten erfolgt. Dies gilt auch umgekehrt, wenn Persönlichkeiten aus dem Ausland nach Wien kommen. Der Bundespräsident absolviert offizielle Besuche im Ausland, zu denen regelmäßige Präsidententreffen zum Gedankenaustausch mit anderen Staatsoberhäuptern, wie z.B. das Treffen deutschsprachiger Staatsoberhäupter oder das Zentraleuropäische Präsidententreffen, hinzukommen. Auf den offiziellen Arbeitsreisen wird der Bundespräsident u.a. von Mitgliedern der Bundesregierung, Landeshauptleuten, Experten und Wirtschaftsdelegationen begleitet. Er unterstützt diese als "Türöffner" zur Stärkung der österreichischen Wirtschaft im Ausland. Gleiches gilt für die Teilnehmer der Kultur- und Wissenschaftsdelegationen.