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Bundespräsident Heinz Fischer bei einem Interview.


Der Bundespräsident hat das Recht und die Pflicht, sich in angemessener Form zu Wort zu melden, um Beiträge für eine positive Entwicklung des Landes zu leisten. Er kommentiert nicht die Tagespolitik, meldet sich aber zu gesellschaftspolitischen Grundsatzfragen zu Wort - vor allem, wenn es um den guten Ruf der Republik Österreich geht. Zum Beispiel drängt der Bundespräsident im Herbst 2011 mit deutlichen Worten auf rasche und lückenlose Aufklärung der aktuellen Korruptionsfälle und auf schärfere Gesetze zur Korruptionsbekämpfung: "Wir müssen diesen Infektionsherd unter Kontrolle bringen. Wir brauchen eine Politik und Wirtschaft mit sauberen Händen. Die Verquickung von Politik und Geschäften aus persönlichem Gewinnstreben muss auf das Schärfste verurteilt werden."