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Der Bundespräsident beurkundet vom Parlament beschlossene Gesetze, er bestellt die diplomatischen Vertreterinnen und Vertreter der Republik Österreich und nimmt die Beglaubigungen ausländischer Botschafterinnen und Botschafter entgegen. Er schließt Staatsverträge ab, ernennt den Bundeskanzler und über dessen Vorschlag die übrigen Regierungsmitglieder und nimmt die Angelobung der Landeshauptleute vor. Weiters beruft der Bundespräsident den Nationalrat zu dessen Sitzungsperioden ein und schließt diese auch ab. Er ernennt Offiziere, Bundesbeamte, Richter und Staatsanwälte, verleiht Berufstitel und Ehrenzeichen. Der Bundespräsident kann im Krisenfall Notverordnungen erlassen, kann Verurteilte begnadigen und könnte über Antrag der Bundesregierung auch den Nationalrat auflösen.

Bundespräsident Heinz Fischer unterzeichnet am 26. Juli 2011 das Gesetz zur Ortstafel-Lösung für Kärnten.

Am 26. Juli 2011 wurde das Gesetz zur Ortstafel-Lösung für Kärnten von Heinz Fischer unterzeichnet.