Festakt ”50 Jahre ASVG” im Parlament, 09.09.2005
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Als das ASVG im Jahr 1980 25 Jahre alt war, gab es gleichfalls einen Festakt
zur Feier dieses wichtigen Gesetzes. Mein Amtsvorgänger Rudolf Kirchschläger
sagte damals: Das ASVG und seine Weiterentwicklung sind eine wesentliche
Grundlage des sozialen Friedens in Österreich. In Zukunft wird die Arbeit am
ASVG sowohl das richtige Augenmaß als auch ein stetes Vorwärtsschreiten
erfordern.
Ich möchte Dr. Rudolf Kirchschläger zu dieser Feststellung gerne
zustimmen.
Heute im Gedenkjahr 2005 feiert das ASVG also seinen 50. Geburtstag, und es
ist mehr denn je eine wesentliche Grundlage unseres Sozialstaates, der sozialen
Sicherheit und damit auch des sozialen Friedens.
Mehr denn je deshalb, weil das ASVG nach seiner Beschlussfassung vor 50
Jahren etwa 70% der österreichischen Bevölkerung erfasste, während es heute über
99% sind.
Mehr denn je aber auch deshalb, weil die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
und die Zahl der Arbeitslosen Fragen der sozialen Sicherheit wieder verstärkt in
den Vordergrund rücken.
Meine Damen und Herren!
Der deutsche Freiheitsdichter Ferdinand Freiligrath, der 1810 in der Nähe von
Stuttgart geboren wurde und der auch sozial sehr engagiert war, schrieb in einem
seiner eindrucksvollsten Gedichte:
"Was wir erwarten von der Zukunft fernen
Dass Brot und Arbeit uns gerüstet stehen
Dass unsere Kinder in der Schule lernen
Und unsere Greise nicht mehr
betteln gehen."
Diese Ziele, von deren Verwirklichung ein gutes Stück Menschenwürde abhängt,
konnten im 19. Jahrhundert und auch am Beginn des 20. Jahrhunderts noch nicht in
ausreichendem Ausmaß verwirklicht werden. Wahrscheinlich war das eine der
Ursachen für den Aufstieg radikaler Bewegungen am linken und rechten Rand des
politischen Spektrums.
Am Beginn der Ersten Republik gab es wichtige Fortschritte in diesem Bereich,
aber die politische und wirtschaftliche Lage in Österreich und in Europa ließ
damals den Aufbau eines umfassenden Systems sozialer Sicherheit nicht zu.
Meine Damen und Herren!
1945 erfolgte jener Neubeginn, dessen 60-jähriges Jubiläum einen der
zentralen Punkte für das Gedenkjahr 2005 darstellt.
Zuerst musste die politische Wiedergeburt eines eigenständigen demokratischen
Österreich bewerkstelligt werden.
Dann konnte und musste der materielle Wiederaufbau in Angriff genommen
werden, und parallel dazu und in weiterer Folge ging es um den Aufbau einer
zukunftstauglichen Wirtschafts- und Sozialordnung unter Bedachtnahme auf
Fehlentwicklungen aus der Zeit der Ersten Republik.
Dabei kam dem ASVG zweifellos eine Schlüsselrolle zu. Es wurde zum Grundstein
für ein Gebäude sozialer Sicherheit, das gegen existenzgefährdende Wechselfälle
des Lebens durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder auch gegen die
mangelnde Erwerbsfähigkeit im Alter schützen sollte.
Die 89 Druckseiten des Stenographischen Protokolls der Nationalratssitzung
vom 9. September 1955, die im Rahmen einer außerordentlichen Tagung einberufen
wurde und von 10:00 Uhr vormittags bis 20:40 Uhr abends dauerte, rufen uns die
Größe des Augenblickes und die Wichtigkeit der Beschlüsse vor genau 50 Jahren in
Erinnerung.
Julius Raab war damals Bundeskanzler. Karl Maisel war Sozialminister. Johann
Böhm Gewerkschaftspräsident und Zweiter Präsident des Nationalrates. Friedrich
Hillegeist, der Berichterstatter zum ASVG war Vizepräsident des ÖGB und einer
der Hauptverhandler auf sozialdemokratischer Seite. Der streitbare christliche
Gewerkschafter Erwin Altenburger war einer der Hauptverhandler und Hauptredner
für die ÖVP und der Abgeordnete Jörg Kandutsch, der spätere
Rechnungshofpräsident, vertrat die Position des VdU zum ASVG.
Meine Damen und Herren!
Das ASVG leistete für unsere Demokratie und für Millionen von Menschen in
unserem Land etwas ganz Entscheidendes.
1. Es schuf Rechtssicherheit in einem für das persönliche Leben jedes
Einzelnen und jeder Einzelnen ganz wesentlichen Bereich, nämlich der materiellen
Absicherung.
2. Das ASVG schuf mehr an Gleichheit, in dem es den Ausschluss der Arbeiterschaft aus wirksamen Altersvorsorge beendete und ein umfassendes System der Gesundheitssicherung mit gleichem Zugang zustande brachte.
3. Das ASVG war ein großes Werk der Kodifikation, das eine Vielzahl einzelner aus unterschiedlichen historischen Epochen und z.T. aus dem Deutschen Reich stammender Rechtsvorschriften in einem Text zusammenfasste.
Und 4. Das ASVG
bildete eine solide Basis für den weiteren Ausbau des Sozialstaates.
Dieser Ausbau erfolgte durch die zunächst absolut nicht unbestrittene
Ausdehnung von Grundgedanken des ASVG auf Gewerbetreibende (GSPVG) und auf die
bäuerliche Bevölkerung (LZVG). Sie erfolgte aber auch durch den schrittweisen,
weiteren Aufbau und Ausbau des Sozialstaates. 14 Pensionen im Jahr, eine
Witwenpension von 60%, einen Hilflosenenzuschuss, etc. sind Errungenschaften,
die es zur Zeit der Beschlussfassung des ASVG noch nicht gab, sondern die erst
in den nachfolgenden Jahren in das ASVG eingebaut wurden. Daher sollte man auch
die mehr als 60 Novellen nicht als Beweis für mangelhafte legistische Qualität
betrachten, sondern als den legistischen Niederschlag weiterer sozialpolitischer
Fortschritte.
Meine Damen und Herren!
Das ASVG ist heuer 50 Jahre alt geworden. So wie der Staatsvertrag, die
Neutralität, das Wehrgesetz, die UNO Mitgliedschaft oder die wieder aufgebaute
Staatsoper.
Das ASVG, dieser zentrale Teil des in Paragraphen gegossenen Sozialstaats,
kann nicht statisch gesehen werden. Auch in Zukunft werden Anpassungen mancher
Elemente unseres Systems sozialer Sicherheit an gesellschaftliche Entwicklungen
notwendig sein. Aber eines steht für mich fest: Wir haben heute noch allen Grund
für Respekt gegenüber der sozialen Gesinnung jener, die das ASVG erarbeitet und
durchgesetzt haben, und wir haben allen Grund, eine wichtige Lehre aus der
Geschichte des 20. Jahrhunderts nicht zu vergessen, nämlich, dass zwischen
sozialer Stabilität und politischer Stabilität ein enger Zusammenhang steht.
Zusammenfassend kann man festhalten: Das Prinzip sozialer Gerechtigkeit war
ein Bauelement unserer II. Republik und soll auch in Zukunft ein Bauelement
unseres Landes und der europäischen Gesellschaftsordnung bleiben.
Der 50. Geburtstag des ASVG ist ein Anlass, das Bekenntnis zum Sozialstaat zu
bekräftigen, und den Sozialstaat gemeinsam mit der Marktwirtschaft und der
Demokratie als Bauelemente des europäischen Gesellschaftsmodells zu
definieren.