Wien - Bundespräsident Dr. Heinz Fischer bezeichnete heute die Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts als für Europa und für die Rechtssicherheit wichtig; sie sei in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Rechtsauffassung ausgefallen. Weder der ESM-Vertrag noch der Fiskalpakt stellen einen "Verfassungsbruch" dar, wie das ja gelegentlich behauptet wurde.
In Österreich ist bekanntlich die Reihenfolge der Entscheidungen anders geregelt als in Deutschland: Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten können in Österreich die Verträge über den Fiskalpakt und den Stabilitätsmechanismus vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden - was ja bereits angekündigt wurde.
Aber auch in Österreich gibt es gute Argumente für die Verfassungsmäßigkeit der von Regierung und Parlament getroffenen Entscheidungen.
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