Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Präsidentschaftskanzlei verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
PRÜFUNG DER ECHTHEIT AMTSSIGNIERTER DOKUMENTE (VERIFIZIERUNG)
Für die Überprüfung der Echtheit eines amtssignierten Dokuments der Präsidentschaftskanzlei stehen folgende Varianten zur Auswahl:
Bei elektronischen Dokumenten ist eine Signaturprüfung unter www.signaturpruefung.gv.at möglich.
Ausdrucke von elektronischen Dokumenten können zur Echtheitsprüfung der Präsidentschaftskanzlei übermittelt werden.
Postanschrift: Österreichische Präsidentschaftskanzlei
Hofburg, Ballhausplatz, Bellariator
1010 Wien
Faxnummer: +43 1 534 22 9410
Mail-Adresse: signaturpruefung@hofburg.at
Die Präsidentschaftskanzlei prüft, ob es sich bei dem Dokument um eine ihrer Erledigungen handelt, und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der Präsidentschaftskanzlei und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung. Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der Präsidentschaftskanzlei nicht verifiziert werden."